Erklärung Barrierefreiheit
electrum – das Museum der Elektrizität e.V. ist bemüht, seine Website und die mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen und arbeitet daran, die geltenden Standards zu erfüllen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.electrum-hamburg.de und die mobile Anwendung dieser Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Internetseite des electrum – das Museum der Elektrizität e.V. wurde ein Barrierefreiheitstest anhand des Prüfkriterien-Katalogs des BITV-Tests durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass unsere Internetseite sowie die mobile Anwendung die Barrierefreiheitsanforderungen derzeit nicht vollständig erfüllt.
Wir arbeiten an einer Verbesserung der barrierefreien Nutzung unserer Internetseite, da wir die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sehr ernst nehmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Informationen und Beziehungen
- Nicht alle Formularelemente haben eine programmatisch ermittelbare Beschriftung
Kontraste von Texten ausreichend
- Nicht alle Texte haben ausreichende Helligkeitskontraste
Fehlerhaftes HTML-Markup
- Einige Markup-Elemente sind nicht technisch korrekt umgesetzt.
Wie die Übersicht über die Ergebnisse zeigt, weist die Internetseite „electrum Hamburg“ allgemein nur geringe Mängel auf. Da diese Mängel aber für einen barrierefreien Zugang technisch erheblich sind, sind wir bemüht, unsere Internetseiten in diesen Punkten alsbald zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. April 2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Für den Fall, dass Sie uns eine Barriere auf unserer Internetseite melden oder generelles Feedback zu diesem Thema geben möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)electrum-hamburg.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
ombudsstelle@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon 040 428 23 2057
Mo.: 10:00 bis 11:00 Uhr